Datenschutzordnung

Datenschutzordnung der Dorfgemeinschaft Gerressen e.V.
beschlossen durch den Vorstand am 27.06.2018

Entsprechend den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung hat der Vorstand der Dorfgemeinschaft Gerressen die folgende Datenschutzordung beschlossen:

 

1. Umfang der Daten

Die Dorfgemeinschaft erhebt und speichert folgende Daten ihrer Mitglieder:

  • Name
  • Vorname
  • Titel
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • Email-Adresse


Weitere Daten werden durch die Dorfgemeinschaft nicht erhoben oder gespeichert.

 

2.Speicherung der Daten

Die Speicherung der Daten erfolgt auf dem privaten Computer des Kassierers. Durch entsprechende Maßnahmen wird der Zugriff auf die Daten durch andere Personen ausgeschlossen.

Die Daten sind u.a. durch ein Passwort geschützt. Die Stellvertreterin der Kassierers sowie der Vorsitzende des Vorstands erhalten das Passwort und können im Notfall davon Gebrauch machen.

 

3. Nutzung der Daten

Die Daten werden ausschließlich für die Mitgliederverwaltung und –betreuung verwendet.

 

4. Weitergabe der Daten

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Vorstandsmitglieder können die Daten einzelner Mitglieder oder Mitgliederlisten erhalten, soweit die zur Erfüllung des satzungsmäßigen Vereinszwecks notwendig ist. Die Herausgabe der Daten wird dokumentiert.

Diese Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

5. Internetseite

Die Dorfgemeinschaft unterhält die Interseite „Windeck-Gerressen.de“ sowie einen Facebook-Account. Auf den Seiten werden Funktion, Vorname und Name der Vorstandsmitglieder veröffentlicht. Weitere Mitglieder-Daten werden nicht veröffentlicht.

Es  werden zahlreiche Bilder der Veranstaltungen der Dorfgemeinschaft veröffentlicht. Eine ausdrückliche Zustimmung der Besucher zur Veröffentlichung von Fotos der Veranstaltungen ist nicht erforderlich. Auf Verlangen der abgebildeten Person sind Bilder zu entfernen.

 

6. Löschung der Daten

Nach dem Austritt, Ausschluss oder Tod eines Mitglieds werden die Daten archiviert.
Auf Verlangen des Mitglieds bzw. der Hinterbliebenen werden die Daten gelöscht.

 

7. Datenschutzbeauftragter

Da mit der Daten-Verwaltung weniger als 10 Personen beschäftigt sind, wird ein Datenschutzbeauftragter nicht benannt.

 

8. Veröffentlichung

Die Datenschutzordnung wird auf der Internet-Seite der Dorfgemeinschaft veröffentlicht.